Proberaum AGB
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vermietung des Proberaums von IMPERATOR STUDIOS, Inhaber Herr Francis Fama, Landgrafenstraße 37–39, 53842 Troisdorf (nachfolgend „Vermieter“ genannt).
(2) Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Überlassung des Proberaums einschließlich der darin befindlichen, zur Nutzung freigegebenen Ausstattung zur vereinbarten Nutzung.
(3) Vertragspartner des Vermieters ist diejenige natürliche oder juristische Person, die die Buchung des Proberaums vornimmt (nachfolgend „Mieter“ genannt). Der Mieter ist Hauptansprechpartner und trägt die volle vertragliche Verantwortung.
(4) Der Begriff „Mieter“ im Sinne dieser AGB umfasst neben dem vertragsschließenden Hauptmieter auch alle von ihm mitgebrachten oder zugelassenen Personen, insbesondere Bandmitglieder, Gäste, Zuschauer, Mitwirkende oder sonstige Begleitpersonen. Der vertragsschließende Mieter haftet für sämtliche Handlungen und Unterlassungen dieser Personen wie für eigenes Verhalten.
§ 2 Vertragsschluss, Buchung und Mietdauer
(1) Die Buchung des Proberaums erfolgt über das Kontaktformular oder auf sonstigem schriftlichem Weg. Ein Mietvertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Vermieters zustande.
(2) Die Mindestbuchungsdauer beträgt zwei Stunden.
(3) Der Zugang zu den Räumlichkeiten erfolgt ausschließlich in Begleitung des Vermieters oder durch vom Vermieter autorisiertes Personal. Eine Schlüsselübergabe oder ein selbstständiger Zugang durch den Mieter ist ausgeschlossen.
(4) Die Mietzeit beginnt und endet zu der vereinbarten Uhrzeit. Auf- und Abbauzeiten sind Bestandteil der gebuchten Mietzeit. Der Proberaum ist spätestens zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit vollständig geräumt und ordnungsgemäß übergeben zu verlassen.
(5) Eine Überschreitung der vereinbarten Mietzeit gilt als Overtime. Overtime wird ab Beginn der ersten angefangenen Stunde außerhalb der vereinbarten Mietzeit berechnet.
(6) Overtime vor 24:00 Uhr wird mit 35,00 EUR je angefangene Stunde berechnet. Overtime zwischen 24:00 Uhr und 12:00 Uhr wird mit 50,00 EUR je angefangene Stunde berechnet.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Der Mietpreis beträgt 25,00 EUR pro Stunde inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Überweisung auf Rechnung. In Ausnahmefällen ist eine Barzahlung vor Ort möglich.
(3) Bei Zahlung per Überweisung ist der Rechnungsbetrag vor Beginn der Mietzeit vollständig zu entrichten. Maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Vermieter.
(4) Erfolgt die Zahlung bar vor Ort, ist der Mietpreis spätestens zu Beginn der Mietzeit fällig.
(5) Bei ausbleibender oder nicht fristgerechter Zahlung besteht kein Anspruch auf Nutzung der Räumlichkeiten.
(6) Overtime gemäß § 2 Abs. 6 wird gesondert in Rechnung gestellt oder unmittelbar vor Ort berechnet.
§ 4 Stornierung und Nichterscheinen
(1) Eine kostenfreie Stornierung der Buchung ist bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der vereinbarten Mietzeit möglich.
(2) Bei Stornierungen innerhalb von 24 Stunden vor Mietbeginn behält sich der Vermieter vor, den vereinbarten Mietpreis in voller Höhe in Rechnung zu stellen.
(3) Erscheint der Mieter nicht zum vereinbarten Termin und erfolgt keine fristgerechte Stornierung gemäß Absatz 1, wird der vereinbarte Mietpreis in voller Höhe fällig.
(4) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 5 Nutzung der Räumlichkeiten und Hausregeln
(1) Die Nutzung der Räumlichkeiten ist ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Zwecke zulässig. Erlaubt sind insbesondere Bandproben, Musikaufnahmen, Musikunterricht, Podcastaufnahmen, kleinere Musikvideo- oder Fotoproduktionen sowie Streaming-Formate.
(2) Die maximale Personenzahl in den Räumlichkeiten beträgt sieben (7) Personen. Dies umfasst sämtliche anwesenden Personen, einschließlich Bandmitglieder, Gäste, Zuschauer oder sonstige Begleitpersonen.
(3) Die Durchführung von Partys oder vergleichbaren Veranstaltungen ist untersagt.
(4) Tiere sind in sämtlichen Räumlichkeiten nicht gestattet.
(5) Alkohol ist ausschließlich in angemessenem Umfang im Aufenthaltsraum gestattet. Übermäßiger Alkoholkonsum ist untersagt.
(6) Das Rauchen von Zigaretten sowie sonstigen Rauchwaren ist im Proberaum untersagt. Im Aufenthaltsraum ist Rauchen zulässig, sofern andere Personen nicht erheblich beeinträchtigt werden.
(7) Der Konsum sonstiger berauschender Substanzen ist in sämtlichen Räumlichkeiten untersagt.
(8) Die Verwendung von offenem Feuer, Pyrotechnik oder sonstigen brandgefährlichen Gegenständen ist in sämtlichen Räumlichkeiten strikt untersagt.
(9) Der Proberaum ist sauber und ordentlich zu hinterlassen. Mitgebrachter Müll ist eigenständig in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen.
§ 6 Ausstattung und Technik
(1) Der Proberaum wird mit der zum Zeitpunkt der Nutzung vorhandenen Ausstattung vermietet. Hierzu zählen insbesondere die integrierte PA-Anlage, ein analoges Mischpult, ein Gesangsmikrofon sowie vorhandene Kabel.
(2) Im Raum befindliches weiteres Equipment, wie beispielsweise Gitarren, Percussion-Instrumente oder sonstige Zubehörteile, darf ohne gesonderten Aufpreis genutzt werden. Ein Anspruch auf bestimmte Geräte oder vollständige Funktionsfähigkeit einzelner Komponenten besteht jedoch nicht.
(3) Ein im Raum befindliches DJ-Pult ist ausdrücklich von der Nutzung ausgeschlossen.
(4) Der Mieter ist berechtigt, Einstellungen an der vorhandenen Technik eigenständig vorzunehmen. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung.
(5) Der Vermieter übernimmt keine Haftung für vorübergehende technische Störungen oder den Ausfall einzelner Geräte, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vermieters beruhen.
§ 7 Haftung des Mieters
(1) Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an den Räumlichkeiten, der technischen Ausstattung sowie sonstigem Inventar, die während der Mietzeit durch ihn selbst oder durch von ihm mitgebrachte oder zugelassene Personen verursacht werden.
(2) Der Mieter haftet ebenfalls für Verlust oder Diebstahl von Equipment oder sonstigen Gegenständen, sofern dieser im Zusammenhang mit seinem Aufenthalt oder dem Aufenthalt der von ihm mitgebrachten Personen steht.
(3) Der vertragsschließende Mieter haftet für alle von ihm mitgebrachten oder zugelassenen Personen gesamtschuldnerisch wie für eigenes Verhalten.
(4) Schäden sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter ist zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Maßgeblich ist der Wiederbeschaffungswert oder, sofern wirtschaftlich sinnvoll, die Reparaturkosten.
(5) Werden die Räumlichkeiten nicht ordnungsgemäß und sauber übergeben, behält sich der Vermieter vor, zusätzliche Reinigungs- oder Instandsetzungskosten dem Mieter in Rechnung zu stellen.
(6) Dem Mieter wird empfohlen, eine eigene Haftpflichtversicherung abzuschließen.
§ 8 Haftung des Vermieters
(1) Der Vermieter haftet für Schäden des Mieters nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Vermieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
(4) Der Vermieter übernimmt keine Haftung für eingebrachte Gegenstände des Mieters oder der von ihm mitgebrachten Personen, insbesondere nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Instrumenten, Technik, Garderobe oder sonstigem Eigentum.
(5) Die Nutzung des Parkplatzes sowie der Ladefläche erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Vermieters für Schäden an Fahrzeugen oder abgestellten Gegenständen ist ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Vermieters vorliegt.
(6) Für Schäden, die durch höhere Gewalt, technische Störungen, Stromausfälle oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung. In solchen Fällen gelten die Regelungen gemäß § 2 und § 3.
(7) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
§ 9 Videoüberwachung
(1) Teile der Räumlichkeiten sind zur Sicherung gegen Vandalismus, Diebstahl und zur Wahrung berechtigter Interessen des Vermieters videoüberwacht.
(2) Videoüberwacht werden der Zuweg vom Eingang zum Proberaum, der Aufenthaltsbereich, der allgemeine Flur sowie die Tonstudios. Der Proberaum selbst sowie Sanitäranlagen sind nicht videoüberwacht.
(3) Die Videoüberwachung erfolgt mit Nachtsichttechnik. Die Aufzeichnungen werden über externe Online-Dienste gespeichert. Die gespeicherten Videoaufzeichnungen werden grundsätzlich nach spätestens 48 Stunden automatisch gelöscht, sofern keine Vorfälle wie Schäden, Diebstahl oder behördliche Anordnungen eine längere Speicherung erforderlich machen. In diesen Fällen erfolgt die Löschung nach Abschluss des jeweiligen Vorgangs.
(4) Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage berechtigter Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Siegburg.
(3) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
